
Kellerausbau: Keinen Wohnraum verschenken
Um im Haus keinen Wohnraum zu verschenken, kann in vielen Fällen
auch der Keller ausgebaut werden.
Dazu eignen sich ungenutzte Kellerräume (Kohlekeller,
Kartoffellager, Abstellraum usw.). Um solche Räume zu neuem Wohnraum
umzurüsten müssen einige grundsätzliche Fragen geklärt werden.
Genehmigungspflichtig ist nur die Einrichtung einer zusätzlichen
separaten Wohnung. Genehmigungsfrei ist ein Kellerausbau, der lediglich
den vorhandenen Wohnraum für die Eigennutzung erweitert. Allerdings
sollte ein Architekt oder Statiker zu Rate gezogen werden, wenn z.B.
tragende Wände teilweise oder ganz entfernt werden sollen.
Wenn neue Wände erforderlich sind, so ist dies in Massivbauweise, in
Holzleichtbauweise oder in Form von Metallständerwänden möglich.
Beim Kellerausbau ist es in die Überlegungen mit einzubeziehen, ob
Tageslicht in den Raum geschaffen werden kann. In manchen Fällen lassen
sich sowohl Lichtschächte als auch Fenster nachträglich einbauen.
Ein wichtiger Aspekt beim Kellerausbau ist die Wärmedämmung. Denn
es geht kostbare Wärme verloren durch ungedämmte Wände und durch den
Boden Richtung Erdreich. Außerdem werden Wände durch Wärmedämmung
erst behaglich und es wird die Bildung von Feuchte und Schimmelpilz
vermieden.
Bei der Innendämmung sollte auf jeden Fall an eine lückenlose
Ausführung mit Einbau einer Dampfsperre gedacht werden. Es bieten sich
unterschiedliche Materialien wie Gips-Verbundplatten oder
Mineralwolle-Platten an. Bei sehr geringer Raumhöhe kann auch der
neuartige VIP-Dämmstoff als Bodendämmung eingesetzt werden, der 5 - 10
mal weniger Platz benötigt als übliche Dämmstoffe.
Außerdem sollte beim zeitlichen Ablauf der Arbeiten an evtl.
Installationen für Licht, Steckdosen und Heizung (Elektro, Gas) gedacht
werden.
Die verbleibende so genannte lichte Höhe nach Einbau von Estrich,
Bodenbelag oder evtl. abgehängter Decke sollte mindestens 2,20 m -
besser 2,30 m betragen.
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