
Bausparen - der sichere Weg zu Wohneigentum
Bausparen ist ein bedeutender Faktor der Wohnungsversorgung, der
Eigentumsbildung und der persönlichen Altersvorsorge. Seit Ende des
Zweiten Weltkrieges haben Bausparkassen mehr als 500.000 Euro für die Wohnungsfinanzierung zur Verfügung gestellt. Mehr als acht
Millionen neugebaute Wohnungen, drei Millionen gebraucht erworbene
Wohnungen sowie eine große Anzahl von Modernisierungen wurden unter
Einsatz von Bausparmitteln finanziert.
Grundidee des Bausparens
Bei allen Änderungen im Einzelnen blieb die Grundidee des
Bausparens unverändert:
Der typische Vorzug privaten Bausparens ist die Kombination des
systematischen Ansparens von Eigenkapital mit einem niedrig
verzinslichen, zinsstabilen Bauspardarlehen in der Finanzierungsphase.
Die nachrangige Absicherung im Grundbuch lässt genügend Raum für eine
ergänzende Finanzierung über Kapitalmarktdarlehen.
Das angesparte Eigenkapital hält die Finanzierungsbelastung in
tragbaren Grenzen, der Festzins des Darlehens bietet Schutz vor
steigenden Marktzinsen. Die Unabhängigkeit von der Zinsentwicklung auf
dem Kapitalmarkt - in der Spitze kletterten die deutschen
Kapitalmarktzinsen in den letzten 10 Jahren auf 13 Prozent - ist ein
wesentlicher Vorteil des Bausparvertrages.
Ablauf des Bausparens
Der Bausparer schließt einen Bausparvertrag über die von ihm
gewünschte Bausparsumme ab. Er verpflichtet sich damit zu regelmäßigen
Sparleistungen von monatlich zwischen 3 und 10 Promille der
vereinbarten Bausparsumme.
Sind 40 oder 50 Prozent der Bausparsumme angespart und bestand das
Guthaben über eine ausreichende Zeitspanne, hat der Bausparer ein
Anrecht auf das Bauspardarlehen erworben.
Das Darlehen wird in der Regel in Höhe der Differenz zwischen
Bausparsumme und Bausparguthaben ausgezahlt. Somit kann der Bausparer
über die gesamte Bausparsumme für seine Wohnungsfinanzierung verfügen.
Für die Reihenfolge der Zuteilung errechnet die Bausparkasse aus
Sparsumme und Spardauer für jeden Bausparer eine Bewertungszahl. Die
Bausparer mit der höchsten Bewertungszahl haben jeweils als erste
Anspruch auf Zuteilung der Bausparsumme.
Die Zuteilung erfolgt in aller Regel, sobald die Mindestansparsumme
erreicht ist oder kurze Zeit danach. Der genaue Zeitpunkt hängt von
der Höhe der Finanzierungsmittel ab, über die die Bausparkasse jeweils
verfügt. Die Finanzierungsmittel setzen sich zusammen aus
Sparbeiträgen, Tilgungsleistungen aus gewährten Darlehen,
Guthabenzinsen und Wohnungsbauprämien.
Flexibilität
Nicht nur das Wohneigentum soll persönlichen Vorstellungen
entsprechen - auch der Weg dorthin kann individuell und flexibel
gestaltet werden. Dazu bieten die Bausparkassen verschiedene
Tarif-Typen an, mit denen sie den unterschiedlichen Bedürfnissen
Rechnung tragen.
Flexible Wege zum individuellen Heim
Standardtarif
- wenn Sie in 7 bis 8 Jahren bauen wollen.
Ansparzeit: 6 bis 8 Jahre
Sparbeitrag: 4 bis 5 Promille der Bausparsumme
Tilgungszeit: 10 bis 11 Jahre
Tilgungsbeitrag: 6 Promille
Guthabenzinsen: 2 bis 3 Prozent
Darlehenszinsen: 4 bis 5 Prozent
Schnellspartarif
- wenn Sie möglichst schnell eine Finanzierung in begrenzter Höhe -
zum Beispiel für Modernisierungsmaßnahmen - benötigen.
Ansparzeit: 4 bis 5 Jahre
Sparbeitrag: 8 bis 10 Promille der Bausparsumme
Tilgungszeit: 5 bis 8 Jahre
Tilgungsbeitrag: 7 bis 8 Promille
Guthabenzinsen: 2,5 oder 3 Prozent
Darlehenszinsen: 4,5 oder 5 Prozent
Langzeittarif
- wenn Sie jung sind, aber auch an die fernere Zukunft denken.
Ansparzeit: 10 bis 11 Jahre
Sparbeitrag: 3 bis 3,5 Promille der Bausparsumme
Tilgungszeit: 12 bis 17 Jahre
Tilgungsbeitrag: 3,5 bis 5 Promille
Guthabenzinsen: 4 Prozent oder mehr
Darlehenszinsen: 6 Prozent
Wahltarif
- wenn Sie ganz flexibel bleiben wollen.
Mit dem Wahltarif hat der Bausparer die Möglichkeit, den
Bausparvertrag hinsichtlich Spar- und Tilgungszeit sowie Zinshöhe
nachträglich seinen sich ändernden Bedürfnissen anzupassen.
Verwendungszwecke
Bauspardarlehen sind allgemein für "wohnungswirtschaftliche Zwecke"
zu verwenden und bieten damit eine breite Palette von
Einsatzmöglichkeiten:
Neubau und Kauf eines Hauses oder einer Eigentumswohnung
Modernisierung, Umbau, Anbau
Ablösung von Verbindlichkeiten, die zu solchen Zwecken eingegangen
wurden
Wohnungsmodernisierung durch Mieter
Einbaumöbel und Teppichböden, sofern sie mit der Wohnung fest
verbunden sind
Gebühren und Steuern im Zusammenhang mit dem Wohnungserwerb
Auszahlung von Miterben eines Hauses
gewerbliche Beleihungen im Zusammenhang mit Wohngebäuden und
Wohngebieten in bestimmtem Rahmen
Altenheimwohnung
Erschließungs- und Infrastrukturmaßnahmen (z. B. Krankenhäuser,
Sportanlagen, Schulen).
Übertragbarkeit
Bausparverträge - einschließlich des Anspruchs auf Bauspardarlehen
- können darüber hinaus an Verwandte übertragen werden.
Flexible Anpassung
Nicht nur beim Wahltarif, sondern auch bei allen anderen Tarif-Typen
kann der Bausparer seinen Vertrag flexibel nutzen: Durch Erhöhung der
Sparbeiträge oder Sonderzahlungen, um schneller ans Ziel zu kommen.
Durch zeitweise Ermäßigung oder Aussetzung der Sparbeiträge bei
finanziellen Engpässen. Durch Veränderung der Bausparsumme oder
Bildung einer Teilbausparsumme, die dann früher zugeteilt werden kann.
Durch jederzeitige Sondertilgung in der Darlehensphase.
Wird ein Baudarlehen schon während der Ansparzeit benötigt, erhält
der Bausparer einen tilgungsfreien Kredit von seiner Bausparkasse, der
später nach Ablauf der Ansparphase mit dem Bausparvertrag abgelöst
wird.
Bausparen ist ein sicherer und verlässlicher Weg zur
Vermögensbildung. Das garantieren die Solidität der Bausparkassen
ebenso wie die staatliche Aufsicht. Bausparkassen sind
Kreditinstitute, für die in vollem Umfang die Vorschriften des
Kreditwesengesetzes gelten. Darüber hinaus schaffen die speziellen
Bestimmungen des Bausparkassengesetzes einen festen rechtlichen Rahmen
für das Bausparkassengeschäft. Alle Bausparkassen unterliegen der
Fachaufsicht durch das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen.
Quelle: Verband der privaten Bausparkassen
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