bau-web.de - Bauen und Modernisieren

bau-web.de bietet
Ihnen die meistge-
nutzten Ratgeber
für Bauherren in
Deutschland.

Online-Dienste
  - Kompass
- Baut
- HausOrdner
- Energie-Check

- Prospekt-Aktuell
- Gas/Stromtarife
Informationen
  - Produkt-Infos
- Magazin
- Literatur
- Baurecht
- Energie, Umwelt
- Heizölpreise
- Versicherungen
- Links
Presseinfos
Partner
Sitemap
Impressum

© EN-OP-INSTITUT

homeinformationenmagazinbausparen und finanzierenbausparen

Magazin: Bausparen und Finanzieren


Bausparen - der sichere Weg zu Wohneigentum

Bausparen ist ein bedeutender Faktor der Wohnungsversorgung, der Eigentumsbildung und der persönlichen Altersvorsorge. Seit Ende des Zweiten Weltkrieges haben Bausparkassen mehr als 500.000 Euro für die Wohnungsfinanzierung zur Verfügung gestellt. Mehr als acht Millionen neugebaute Wohnungen, drei Millionen gebraucht erworbene Wohnungen sowie eine große Anzahl von Modernisierungen wurden unter Einsatz von Bausparmitteln finanziert.

Grundidee des Bausparens

Bei allen Änderungen im Einzelnen blieb die Grundidee des Bausparens unverändert:
Der typische Vorzug privaten Bausparens ist die Kombination des systematischen Ansparens von Eigenkapital mit einem niedrig verzinslichen, zinsstabilen Bauspardarlehen in der Finanzierungsphase. Die nachrangige Absicherung im Grundbuch lässt genügend Raum für eine ergänzende Finanzierung über Kapitalmarktdarlehen.

Das angesparte Eigenkapital hält die Finanzierungsbelastung in tragbaren Grenzen, der Festzins des Darlehens bietet Schutz vor steigenden Marktzinsen. Die Unabhängigkeit von der Zinsentwicklung auf dem Kapitalmarkt - in der Spitze kletterten die deutschen Kapitalmarktzinsen in den letzten 10 Jahren auf 13 Prozent - ist ein wesentlicher Vorteil des Bausparvertrages.

Ablauf des Bausparens

Der Bausparer schließt einen Bausparvertrag über die von ihm gewünschte Bausparsumme ab. Er verpflichtet sich damit zu regelmäßigen Sparleistungen von monatlich zwischen 3 und 10 Promille der vereinbarten Bausparsumme.

Sind 40 oder 50 Prozent der Bausparsumme angespart und bestand das Guthaben über eine ausreichende Zeitspanne, hat der Bausparer ein Anrecht auf das Bauspardarlehen erworben.

Das Darlehen wird in der Regel in Höhe der Differenz zwischen Bausparsumme und Bausparguthaben ausgezahlt. Somit kann der Bausparer über die gesamte Bausparsumme für seine Wohnungsfinanzierung verfügen.

Für die Reihenfolge der Zuteilung errechnet die Bausparkasse aus Sparsumme und Spardauer für jeden Bausparer eine Bewertungszahl. Die Bausparer mit der höchsten Bewertungszahl haben jeweils als erste Anspruch auf Zuteilung der Bausparsumme.

Die Zuteilung erfolgt in aller Regel, sobald die Mindestansparsumme erreicht ist oder kurze Zeit danach. Der genaue Zeitpunkt hängt von der Höhe der Finanzierungsmittel ab, über die die Bausparkasse jeweils verfügt. Die Finanzierungsmittel setzen sich zusammen aus Sparbeiträgen, Tilgungsleistungen aus gewährten Darlehen, Guthabenzinsen und Wohnungsbauprämien.

Flexibilität

Nicht nur das Wohneigentum soll persönlichen Vorstellungen entsprechen - auch der Weg dorthin kann individuell und flexibel gestaltet werden. Dazu bieten die Bausparkassen verschiedene Tarif-Typen an, mit denen sie den unterschiedlichen Bedürfnissen Rechnung tragen.

Flexible Wege zum individuellen Heim

Standardtarif

- wenn Sie in 7 bis 8 Jahren bauen wollen.

Ansparzeit: 6 bis 8 Jahre

Sparbeitrag: 4 bis 5 Promille der Bausparsumme

Tilgungszeit: 10 bis 11 Jahre

Tilgungsbeitrag: 6 Promille

Guthabenzinsen: 2 bis 3 Prozent

Darlehenszinsen: 4 bis 5 Prozent

Schnellspartarif

- wenn Sie möglichst schnell eine Finanzierung in begrenzter Höhe - zum Beispiel für Modernisierungsmaßnahmen - benötigen.

Ansparzeit: 4 bis 5 Jahre

Sparbeitrag: 8 bis 10 Promille der Bausparsumme

Tilgungszeit: 5 bis 8 Jahre

Tilgungsbeitrag: 7 bis 8 Promille

Guthabenzinsen: 2,5 oder 3 Prozent

Darlehenszinsen: 4,5 oder 5 Prozent

Langzeittarif

- wenn Sie jung sind, aber auch an die fernere Zukunft denken.

Ansparzeit: 10 bis 11 Jahre

Sparbeitrag: 3 bis 3,5 Promille der Bausparsumme

Tilgungszeit: 12 bis 17 Jahre

Tilgungsbeitrag: 3,5 bis 5 Promille

Guthabenzinsen: 4 Prozent oder mehr

Darlehenszinsen: 6 Prozent

Wahltarif

- wenn Sie ganz flexibel bleiben wollen.

Mit dem Wahltarif hat der Bausparer die Möglichkeit, den Bausparvertrag hinsichtlich Spar- und Tilgungszeit sowie Zinshöhe nachträglich seinen sich ändernden Bedürfnissen anzupassen.

Verwendungszwecke

Bauspardarlehen sind allgemein für "wohnungswirtschaftliche Zwecke" zu verwenden und bieten damit eine breite Palette von Einsatzmöglichkeiten:

Neubau und Kauf eines Hauses oder einer Eigentumswohnung

Modernisierung, Umbau, Anbau

Ablösung von Verbindlichkeiten, die zu solchen Zwecken eingegangen wurden

Wohnungsmodernisierung durch Mieter

Einbaumöbel und Teppichböden, sofern sie mit der Wohnung fest verbunden sind

Gebühren und Steuern im Zusammenhang mit dem Wohnungserwerb

Auszahlung von Miterben eines Hauses

gewerbliche Beleihungen im Zusammenhang mit Wohngebäuden und Wohngebieten in bestimmtem Rahmen

Altenheimwohnung

Erschließungs- und Infrastrukturmaßnahmen (z. B. Krankenhäuser, Sportanlagen, Schulen).

Übertragbarkeit

Bausparverträge - einschließlich des Anspruchs auf Bauspardarlehen - können darüber hinaus an Verwandte übertragen werden.

Flexible Anpassung

Nicht nur beim Wahltarif, sondern auch bei allen anderen Tarif-Typen kann der Bausparer seinen Vertrag flexibel nutzen: Durch Erhöhung der Sparbeiträge oder Sonderzahlungen, um schneller ans Ziel zu kommen. Durch zeitweise Ermäßigung oder Aussetzung der Sparbeiträge bei finanziellen Engpässen. Durch Veränderung der Bausparsumme oder Bildung einer Teilbausparsumme, die dann früher zugeteilt werden kann. Durch jederzeitige Sondertilgung in der Darlehensphase.

Wird ein Baudarlehen schon während der Ansparzeit benötigt, erhält der Bausparer einen tilgungsfreien Kredit von seiner Bausparkasse, der später nach Ablauf der Ansparphase mit dem Bausparvertrag abgelöst wird.

Bausparen ist ein sicherer und verlässlicher Weg zur Vermögensbildung. Das garantieren die Solidität der Bausparkassen ebenso wie die staatliche Aufsicht. Bausparkassen sind Kreditinstitute, für die in vollem Umfang die Vorschriften des Kreditwesengesetzes gelten. Darüber hinaus schaffen die speziellen Bestimmungen des Bausparkassengesetzes einen festen rechtlichen Rahmen für das Bausparkassengeschäft. Alle Bausparkassen unterliegen der Fachaufsicht durch das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen.

Quelle: Verband der privaten Bausparkassen

 

 

Führende Unter-
nehmen
der deut-
schen Bauwirt-
schaft arbeiten mit
uns zusammen,
um Sie zu beraten.


Kostenlose Ratgeber für Bauherren und Modernisierer