Baurechtliche Vorschriften: So lesen Sie einen Bebauungsplan
Hat man sich für ein kleines oder aus anderem Grund schwer
bebaubares Grundstück entschieden, wird man unweigerlich mit
weiteren Schwierigkeiten konfrontiert: den baurechtlichen
Vorschriften.
Handelt es sich bei dem Baugrundstück z.B. um eine Baulücke,
sind vor allem die vorgeschriebenen Abstandsflächen von
Interesse: Die Größe des Wunschhauses kann dadurch erheblich
eingeschränkt werden. Diese Abstandsflächen, d.h. der Abstand
der Außenwand eines Gebäudes zur Grundstücksgrenze, sind im
Bauordnungsrecht der Bundesländer festgelegt und betragen
ca. 0,4 bis 1 Mal die Außenwandhöhe des Gebäudes. Sie können
auch über eine Baulast (Eintrag im Grundbuch) gesichert werden.
Handelt es sich dagegen um ein neues Baugebiet, dann ist
nicht nur interessant, wie und wo man bauen darf, sondern auch,
wie das Gebiet, in dem man später lebt, einmal aussehen wird:
Werden dort nur Einfamilienhäuser gebaut oder kann es passieren,
dass eines Tages ein Gewerbebetrieb oder ein größerer Wohnblock
nebenan errichtet wird? Im Bebauungsplan, bestehend aus
einem Textteil und einem Plan, findet man die nötigen
Informationen. Sie werden in der Regel in einer Tabelle, der
sog. Nutzungsschablone, im Plan dargestellt: Bei der Festsetzung
der Art der baulichen Nutzung wird z.B. vorgeschrieben,
ob ein Baugebiet ausschließlich eine Wohnbaufläche (W)
darstellt, ob es für gewerbliche Bauflächen (G) vorgesehen ist
oder ob dort ein Mischgebiet (M) aus Wohnen und Gewerbe
entstehen soll.
Außerdem kann das zulässige Maß der Bebauung festgesetzt
werden. Hierzu gehört u.a. die Grundflächenzahl (GRZ):
Eine GRZ von 0,4 bedeutet z.B., dass maximal 40 % der
Grundstücksfläche überbaut werden dürfen. Zusätzlich kann die
Anzahl der Vollgeschosse oder die Gebäudehöhe
vorgeschrieben werden. Die Geschossflächenzahl (GFZ) gibt
an, wie viele Quadratmeter Vollgeschossfläche zulässig sind: Bei
einer GFZ von 0,8 darf die Fläche aller Vollgeschosse maximal 80
% der Grundstücksfläche betragen.
Ist im Bebauungsplan eine offene Bauweise (o)
vorgeschrieben, müssen Einzelhäuser, Doppelhäuser oder
Reihenhäuser gebaut werden, die eine Gesamtlänge von 50 m nicht
überschreiten dürfen. Bei der geschlossenen Bauweise (g)
hingegen müssen die seitlichen Außenwände der Gebäude so auf die
Grenze gebaut werden, dass sich die Wände der Häuser berühren.
Ebenfalls von großer Bedeutung sind Baulinien und
Baugrenzen: Auf Baulinien muss zwingend mit einer Seite des
Gebäudes gebaut werden, Baugrenzen dürfen mit dem Gebäude nicht
überschritten, müssen aber auch nicht berührt werden.
Oft sind im Bebauungsplan auch noch Punkte wie beispielsweise
die Dachneigung, die Art der Dacheindeckung, die
Hauptfirstrichtung oder auch Bepflanzungsvorschriften
festgesetzt.
Wer sich für einen Bauplatz interessiert, kann den
Bebauungsplan auf Anfrage beim zuständigen Bauordnungsamt, beim
Stadtplanungsamt oder bei der Gemeindeverwaltung einsehen.

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