
Der Einzug in das Eigenheim: Getrübte Freude?
Ist das Eigenheim endlich und fertig, freut man sich auf den
Einzug. Oft wird diese Freude aber durch den Ärger mit seinem
ehemaligen Vermieter getrübt. Die Kaution wird einbehalten,
umfangreiche Renovierungsmaßnahmen werden verlangt und der Vermieter
ist mit der durchgeführten Renovierung nie einverstanden.
Dabei ist die Rechtslage in den meisten Fällen durch eine
umfangreiche Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes sehr
mieterfreundlich. Die überwiegende Anzahl der Instandhaltungs- und
Renovierungsklauseln in Mietverträgen wurde nämlich vom
Bundesgerichtshof für unwirksam erklärt. Dies gilt vor allem für
solche Klauseln, die einen starren Fristenplan für die Renovierung
vorsehen.
Mit einem Urteil vom 5. März 2008 hat der Bundesgerichtshof seine
Rechtsprechung wiederholt erweitert und hat auch Abgeltungsklauseln,
nach denen der Mieter den Vermieter für die anteiligen Wohneinheiten
zu entschädigen hat, für unwirksam erklärt.
Vor dem Auszug der Mietwohnung, sollte man sich daher bei einem
Rechtsanwalt erkundigen, ob man überhaupt verpflichtet ist, die
Renovierungsarbeiten durchzuführen.
Quelle: Dr. Bauer & Partner Juni 2008
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