
Gesetz zur Beschleunigung des Verwaltungsverfahrens: Fakultatives
Widerspruchsverfahren
Durch das neue Gesetz zur Beschleunigung des
Verwaltungsverfahrens soll auch das verwaltungsrechtliche
Vorverfahren für den Bürger vereinfacht werden. Musste der Bürger
bisher vor Einreichung einer Klage auf zahlreichen Rechtsgebieten
zunächst Widerspruch bei der zuständigen Behörde einreichen, kann er
nunmehr unmittelbar Klage einreichen. Dies bedeutet für den Bürger
vor allem eine immense Zeitersparnis. Trotzdem kann es sinnvoll
sein, sich vor Einreichung zumindest kurz mit der
Widerspruchsbehörde in Verbindung zu setzen. Signalisiert diese, die
Rechtsauffassung des Widerspruchsführers zu teilen, ist die
Einlegung eines Widerspruches immer noch der kostengünstigere und
einfachere Weg.
Quelle: Dr. Bauer & Partner März
2008
|