
Steuerreform 2008 und vorweggenommen Erbfolge: Wann ist der
günstigste Zeitpunkt für Grundstücksübertragungen?
Am 31.01.2007 hat das Bundesverfassungsgericht seine lang
erwartete Entscheidung über die Erbschaftsteuer bekannt gegeben. Das
derzeitige Recht ist verfassungswidrig. Der Gesetzgeber wurde
verpflichtet, bis spätesten zum 31.12.2008 ein Erbschaftsteuer- und
Schenkungsteuergesetz zu beschließen, das bei allen
Vermögensgegenständen zu einer verkehrsnahen Bewertung führt. Die
Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Erbschaftsteuergesetzes beschlossen, nach dem die Freibeträge
erhöht, die Immobilien mit dem Verkehrswert angesetzt und die
Steuersätze für entfernte Verwandte erhöht werden sollen. Damit
stellt sich die Frage, ob Grundstücksübertragungen durch
vorweggenommene Erbfolge nach altem oder neuem Recht günstiger sind.
Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten, sondern hängt
maßgeblich von dem Verkehrswert des Grundstückes ab. Ist dieser
überdurchschnittlich hoch, kann sich eine Übertragung des
Grundstückes im Wege der vorweggenommenen Erbfolge - trotz der
inzwischen erhöhten Freibeträge - nach altem Recht als günstiger
erweisen. Soweit es sich also um Grundstücke mit einem hohen
Verkehrswert handelt, sollten sich die Grundstückseigentümer
möglichst sofort an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt wenden, um
die alten Regelungen noch nutzen zu können.
Quelle: Dr. Bauer & Partner März
2008
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