
Rechtswirksamkeit einer Baugenehmigung: Die formelle und materielle
Rechtswirksamkeit
Bei einer Baugenehmigung handelt es sich um einen so genannten
Verwaltungsakt mit Drittwirkung. „Drittwirkung“ deshalb, weil die
Baugenehmigung den Bauherren begünstigt, gegenüber den Nachbarn aber
belastende Wirkung zeigt. Wie alle Verwaltungsakte muss auch die
Baugenehmigung formell und materiell rechtswirksam sein. Bei den
formellen Voraussetzungen handelt es sich um solche, die in den Landesverfahrensgesetzen geregelt sind. Unterschieden wird hier
zwischen formellen Fehlern, die per se zur Nichtigkeit der
Baugenehmigung führen und solchen Fehlern, die von der
Baugenehmigungsbehörde nachträglich geheilt werden können. Die
Prüfung der formellen Rechtswirksamkeit einer Baugenehmigung ist bei
weitem nicht so aufwendig wie die Prüfung der materiellen
Rechtswirksamkeit, bei der das Vorliegen der Voraussetzungen des
Bundesbaugesetzbuches und der Landesbaugesetzbücher überprüft wird.
Bei der Überprüfung einer Baugenehmigung sollte daher das Augenmerk
stets auch auf das Vorliegen der formellen Voraussetzungen gerichtet
werden.
Quelle: Dr. Bauer & Partner
November 2007
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