
Das Einheimischenmodell: Bevorzugte Vergabe von Grundstücken an
Ortsansässige
Das so genannte Einheimischenmodell soll typischerweise im
Vorfeld einer Bebauung sicher stellen, dass bei der Bebauung neuer
Wohnflächen Ortsansässige oder solche Personen, die eine besondere
Bindung zu dem Ort aufweisen, bevorzugt zum Zuge kommen. Darüber
hinaus erhalten die Begünstigten eines Einheimischenmodells
Grundstücke im Ortsgebiet oft weit unter dem Marktpreis. Der
Vertrag, den die Gemeinde im Rahmen eines Einheimischenmodells mit
den zukünftigen Grundstückseigentümern schließt, ist nach der
Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes als privatrechtlicher
Vertrag einzustufen. Die Gemeinde handelt hier also quasi wie ein
Privatverkäufer. Trotzdem unterscheiden sich die Verträge ganz
erheblich von normalen Grundstückskaufverträgen. Insbesondere bei
Vertragsklauseln die die Weiterveräußerung des Grundstückes regeln,
ist Vorsicht geboten. Dem Käufer eines Grundstückes im Rahmen eines
Einheimischenmodells ist häufig nicht bewusst, dass er gegenüber der
Gemeinde Ausgleichspflichtig wird, wenn er das Grundstück innerhalb
eines gewissen Zeitraumes weiterveräußert. Auch hier sollte sich
daher der Begünstigte ausführlich vor Abschluss des Vertrages von
einem Notar oder Rechtsanwalt beraten lassen.
Quelle: Dr. Bauer & Partner Oktober 2007
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