
Die Sanierung von Boden und Grundwasser nach einem Heizölschaden:
Überwachungspflichten des Hausherren
Nach wie vor werden viele Einfamilienhäuser mit Öl beheizt. Neben
den Kosten für die Befüllung des Heizöltankes muss der Hausherr
auch die Kosten für die regelmäßige Wartung der Heizölanlage tragen.
Jedoch ist vielen Hausherren nicht bewusst, dass sie neben der
Wartungspflicht noch zahlreiche weitere Überwachungspflichten
treffen, die in verschiedenen Landesgesetzen unterschiedlich
geregelt werden.
Dies kann fatale Folgen haben. Kommt es zu einer Boden-
beziehungsweise Wasserverunreinigung, weil der Heizöltank undicht
war, kann die Gemeinde oder die Stadt von dem Hausherren eine
Erstattung der Kosten für die Boden- beziehungsweise
Grundwassersanierung verlangen. So hat auch das OVG Lüneburg jüngst
einen Hausherren zu Schadensersatz verurteilt, weil er nicht in
regelmäßigen Abständen die gesamte Heizölanlage eingeschlossen der
Rücklaufleitung überprüfen ließ.
In welchen Abständen die gesamte Heizölanlage zu überprüfen ist,
bestimmt sich vor allem nach dem Alter und dem
sicherheitstechnischen Stand der Anlage.
Da die Kosten einer Boden- und Wassersanierung immens sind,
sollte sich der Hausherr unbedingt im Vorfeld konkret danach
erkundigen, welche Überwachungs- und Überprüfungspflichten ihn im
Einzelfall treffen.
Quelle: Dr. Bauer & Partner Oktober 2007
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