
Bebauungsplan und Veränderungssperre
Ist der Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes
gefasst, kann die Gemeinde zur Sicherung der Planung für den
künftigen Planbereich eine so genannte Veränderungssperre erlassen.
Je nachdem, wie die Veränderungssperre gefasst ist, kann die
Gemeinde nach Erlass der Veränderungssperre die Durchführung von
Bauvorhaben oder die Beseitigung von baulichen Anlagen für das von
der Veränderungssperre betroffene Gebiet gänzlich versagen. Im
Rahmen des Erlasses einer Veränderungssperre kann die Gemeinde sogar
wertsteigernde Veränderungen an Grundstücken oder baulichen Anlagen
verbieten.
Für den Bauherren und Grundstückseigentümer kann es daher von
immenser Bedeutung sein, Planungsvorhaben der Gemeinde genau zu
beobachten. Denn, ist die Veränderungssperre erst einmal erlassen,
können bis zu der Bekanntmachung des Bebauungsplanes keine
Veränderungen an den Grundstücken oder den baulichen Anlagen mehr
vorgenommen werden. Der Bauherr oder dem Grundstückseigentümer
bleibt dann nur der Weg das langwierige Bauleitplanverfahren
abzuwarten und gegebenenfalls nach Abschluss des Verfahrens gegen
den Bebauungsplan vorzugehen.
Quelle: Dr. Bauer & Partner
September 2007
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