
Der Vorbescheid als Allheilmittel?
Im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahren wird von den Bauherren
häufig ein Vorbescheidsantrag gestellt. Der Vorbescheid hat den
Vorteil, dass über die Zulässigkeit einzelner Baufragen bereits im
Vorfeld entschieden werden kann. Der Architekt kann also die im
Vorbescheid geregelten Fragen bereits in seine Planung einbeziehen,
ohne befürchten zu müssen, dass die Genehmigung des Bauantrages
später aufgrund der im Vorfeld gestellten Fragen abgelehnt wird.
Darüber hinaus sind die Kosten für einen Vorbescheid weit aus
günstiger als die Kosten für eine Baugenehmigung.
Trotzdem macht der Vorbescheidsantrag nur dann Sinn, wenn es sich
um abtrennbare Einzelprobleme handelt, deren baurechtliche
Zulässigkeit äußerst problematisch ist. Denn bereits nach der
gesetzlichen Rechtslage, darf ein Bauvorbescheid nur zu Einzelfragen
ergehen. Nicht möglich ist es, die generelle Bebaubarkeit eines
Grundstückes über einen Vorbescheid klären zu lassen.
Dementsprechend ist es zum Beispiel anerkannt, dass die Frage, ob
ein Grundstück im Innenbereich oder Außenbereich liegt, nicht
Gegenstand eines Bauvorbescheides sein kann.
Quelle: Dr. Bauer & Partner
September 2007
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