
Die Streitverkündung im Prozess: Schutz des Auftraggebers vor
Verjährung und Folgeprozesse
Die Streitverkündung in einem Bauprozess ist ein häufig
eingesetztes Mittel, um sich vor einer Verjährung der Ansprüche und
vor Folgeprozessen zu schützen.
Hat der Auftraggeber einen Generalunternehmer beauftragt, wird er
die Streitverkündung in der Regel nicht benötigen. Der
Generalunternehmer haftet gegenüber dem Auftraggeber unabhängig
davon, wer von den Subunternehmern den Schaden verursacht hat.
Anders stellt sich diese Sachlage bei der Einzelgewerksvergabe
dar. Bei der Einzelgewerksvergabe ist häufig nur durch ein
Sachverständigengutachten zu klären, welcher der Auftragnehmer den
Schaden verursacht hat. Der Auftraggeber wird aber in der Regel den
Auftragnehmer verklagen, der für die Erstellung des mangelhaften
Teilwerkes verantwortlich war. Erhebt dieser Auftragnehmer im
Prozess den Einwand, dass ein anderer Auftragnehmer für den Schaden
verantwortlich ist, muss der Auftraggeber diesem den Streit
verkünden.
Die Folge einer Streitverkündung ist, dass der angeblich für den
Schaden verantwortliche Auftragnehmer auf der Seite des
Auftraggebers im Prozess mithelfen muss. Das bedeutet, dass er
nachweisen muss, dass der Mangel von dem ursprünglich verklagten
Auftragnehmer verursacht wurde. Kommt er dieser Pflicht nicht nach,
kann er später nicht einwenden, dass er für die Schadensverursachung
nicht verantwortlich war. Außerdem wird Verjährung der Ansprüche in
dem Moment der Streitverkündung unterbrochen.
Quelle: Dr. Bauer & Partner
September 2007
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