
Der Grundstückskaufvertrag: Kann der notarielle Vertrag meinen Zielen
und Vorgaben gerecht werden?
Wer sich ein Grundstück kauft, um ein Haus zu bauen, muss den
Kaufvertrag nach den gesetzlichen Vorschriften notariell beurkunden
lassen. In vielen Bundesländern sind die Notare amtlich berufene,
neutrale Organe der staatlichen Rechtspflege. Dementsprechend
überlässt der Käufer die Gestaltung des Grundstückvertrages ohne
weitere Bedenken dem Notar.
Dabei wird aber häufig übersehen, dass der Notar keine Kenntnis
von den Kaufvertragsverhandlungen beziehungsweise von der Art und
der Beschaffenheit des Grundstückes hat. Ihm bleibt daher in der
Regel nichts anderes übrig, als allgemeine „Kaufvertragsformulare“
zu benutzen und diese dem Käufer zu erklären.
Gerade in diesen Fällen werden aber häufig wichtige Punkte
übersehen. Von besonderer Bedeutung sind hier z.B. die
Erschließungskosten oder Regelungen über die Gewährleistung des
Verkäufers. Häufig enthält der Notarvertrag hierüber überhaupt keine
Klauseln oder Klauseln, die den Käufer nur unzureichend schützen.
Um den Käufer vor solchen Risiken abzusichern, sollte er vor dem
Abschluss des Notarvertrages zumindest ein Erstberatungsgespräch mit
einem spezialisierten Anwalt in Anspruch nehmen. In diesem Gespräch
können über die Ziele und Wünsche des Käufers gesprochen werden und
gegebenenfalls weitere Klauseln in den Vertrag aufgenommen werden.
Denn anders als der Notar weiß der Anwalt, welche Punkte im
Nachhinein zu Auseinandersetzungen mit dem Verkäufer führen können.
Quelle: Dr. Bauer & Partner
September 2007
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