
Der Außenbereich im Innenbereich: Besteht ein Anspruch auf Genehmigung
eines Bauvorhabens?
Das Baugesetzbuch unterscheidet zwischen drei planungsrechtlichen
Bereichen: Den Geltungsbereich eines Bebauungsplanes (§ 30 BauGB),
den unbeplanten Innenbereich (§ 34 Abs. 1 BauGB) und den
Außenbereich (§ 35 BauGB). Liegt das Grundstück im Außenbereich,
kann es vom Eigentümer nicht als Baugrund veräußert werden, welches
zu erheblichen finanziellen Einbußen führt. Nicht in jedem Fall ist
hier jedoch eine Aussicht auf Genehmigung eines Bauvorhabens
verloren. Denn die Rechtsprechung hat bereits entschieden, dass ein
vermeintliches Außenbereichsgrundstück dann nicht mehr dem
Außenbereich zuzuordnen ist, wenn die umliegende Bebauung den
Eindruck der Zusammengehörigkeit und Geschlossenheit vermittelt und
die Anzahl der bereits vorhandenen Gebäude in der unmittelbaren
Umgebung ein gewisses Gewicht beigemessen werden kann, so dass nicht
mehr von einem Außenbereichsgrundstück gesprochen werden kann.
Selbstverständlich muss daher in jedem Einzelfall gesondert
entschieden werden, ob das Grundstück dem Außenbereich zugeordnet
werden kann. Hoffnung besteht aber vor allem für solche
Grundstückseigentümer, deren Grundstück unmittelbar von einem
beziehungsweise zwei Ortsteilen umgeben wird.
Quelle: Dr. Bauer & Partner August 2007
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