
Der Baumangel: Ein Buch mit sieben Siegeln?
Ob Bauherren, Bauträger oder Architekten: Jeder kennt das Problem
des so genannten Pfusch am Bau. Viele von Ihnen haben jedoch erst in
einem aufwendigen Gerichtsverfahren lernen müssen, dass nicht jeder
Baumangel gleich ein rechtlich relevanter Mangel ist. Denn die Frage
ob ein Baumangel vorliegt, wird nicht nach dem persönlichen
Rechtsempfinden des Betroffenen bestimmt, sondern an Hand einer
Vielzahl von gesetzlichen Regelungen, technischen Regelwerken und
nicht zuletzt an Hand der Rechtsprechung in ähnlich gelagerten
Fällen.
Die Flut von außergerichtlichen und gerichtlichen Streitigkeiten
über das Vorliegen von Baumängeln, könnten jedoch erheblich
eingedämmt werden, wenn man im Vorfeld die Deiche höher bauen würde.
Für Bauherren, Bauträger und Architekten bedeutet das: Je konkreter
die Frage des Baumangels im Vorfeld vertraglich geregelt wird, desto
geringer ist das Risiko, dass später Streitigkeiten über diese Frage
entstehen. Daher sollte jeder Bauherr, Bauträger und Architekt
zumindest die Frage des Baumangels konkret für jedes Projekt
bestimmen. Denn nur so kann später vermieden werden, dass der Damm
bricht und ein für alle Parteien Zeit- und Kostenraubendes
Gerichtsverfahren geführt werden muss.
Quelle: Dr. Bauer & Partner Juni
2007
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