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 Wärmedämmung mit Unterspannbahn und Dampfsperre
Wird im Rahmen eines anstehenden Dachgeschossausbaues oder einer
Erweiterung des bestehenden Gebäude in Form eines Anbaus oder einer
Aufstockung mit einem Steildach zusätzliche Dämmung eingebaut, das
Dach saniert oder gänzlich neu hergestellt, dann kommt man
zwangsläufig mit Begriffen wie Unterspannbahn oder Dampfsperre in
Berührung.
Die Unterspannbahn beschreibt die Folienschicht auf den Sparren bzw.
unterhalb der eigentlichen Dachdeckung (Biberschwanz-, Pfannen-,
Falzdeckung u. ä.). Sie ist zu Recht anstelle der früheren
Vermörtelung getreten, weil sie als zusätzliches Notdach fungiert,
dass heißt, bei Lecks in der Dachdeckung das eindringende
Niederschlagswasser geordnet zur Dachrinne geführt wird. Natürlich ist
der Schaden trotzdem durch einen Fachmann schnellstens zu reparieren.
Eine weitere wichtige Funktion ist das Ableiten des Kondensatwassers,
das an der Unterseite der Dachdeckung anfällt. Ohne Unterspannbahn
würde die Wärmedämmung bzw. der Dachstuhl sofort durchfeuchten bzw.
nass werden.
Der Ausbau eines Dachgeschosses ist mit dem Einbau einer
Dachdämmung, soweit nicht schon vorhanden, verbunden. Die
Luftfeuchtigkeit des Wohnraumes dringt ohne Schutzmaßnahmen in die
Wärmedämmung ein. Da sich nun auf den Sparren die Unterspannbahn
befindet, kann diese nicht mehr ungehindert entweichen. Über eine
längeren Zeitraum würde die Dämmung nass werden und somit seine
Dämmeigenschaften verlieren. Um dies wirkungsvoll zu verhindern, ist
der Einbau einer Dampfsperrschicht in Abhängigkeit der konstruktiven
Verhältnisse notwendig. Ist die Unterspannbahn relativ
dampfdiffusionsdicht (meist frühere Produkte), muss eine Dampfsperre
als diffusionshemmende Schicht (aus Mehrschichtfolie aus Polyesterfolie
mit Alubeschichtung, Polyethylenfolie o. ä.) angeordnet werden. Diese
soll zur Sicherstellung eines ausreichenden Feuchteschutzes
(Tauwasserschutz) die Diffusion des Wasserdampfes durch ein Bauteil mit
geschlossenen Schichten (Konvektion ausgeschlossen!) verhindern oder auf
ein zulässiges Maß reduzieren.
Je diffusionsoffener die Unterspannbahn, desto diffusionsoffener
darf die Raumseite des Bauteils ausgebildet werden.
Heutige Unterspannbahnen aus Polyethylen-Folie oder -Vlies sind sogar
hochdiffusionsoffen. Die Anforderungen an die Dampfsperre auf der
Innenseite reduzieren sich damit.
Wesentliches Qualitätsmerkmal einer Unterspannbahn und einer
Dampfsperrschicht (-folie) ist somit der
Sd-Wert.
Dieser beschreibt die (wasserdampf-) äquivalente Luftschichtdicke,
das heißt, je höher die Wert ist, um so weniger Wasserdampf
(Feuchtigkeit) durchdringt dieses Material und umgekehrt.
Im Zusammenspiel Unterspann und Dampfsperrschicht in Bezug auf die
dazwischen befindlichen Baumaterialien (Holzteile des Dachstuhles und
Wärmedämmungen) bedeutet dies, dass der Sd-Wert der
diffusionshemmenden Schicht über 10 (10 m) und bei der Unterspannbahn
kleiner gleich 0,02 (0,02 m) betragen sollte. Moderne feuchteadaptive
Dampfbremsen passen sich übers Jahr ihrer Aufgabe selbsttätig an und
ermöglichen so auch bei ungünstigen Konstruktionen trockene
Verhältnisse.
Die DIN 4108-3, Wärmschutz- und Energie-Einsparung in Gebäuden,
unterscheidet folgende Definitionen der
wasserdampfdiffusionsäquivalenten Luftschichtdicke für
Bauteilschichten:
- diffusionsoffen: Sd > 0,50 m
- diffusionshemmend: 0,50 m £
Sd < 1500 m
- diffusionsdicht: Sd ³
1500 m
Ein Fachmann kann Sie vor den Sanierungsmaßnahmen über den
richtigen Einsatz der Baumaterialien mit ihren spezifischen
Eigenschaften umfassend beraten. Insbesondere, wenn die Wärmedämmung
von oben im Zuge einer Dach-Umdeckung eingebracht wird ist die
Diffusionsthematik kompetent zu klären.
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