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 Wann ist eine nachträgliche Dränage erforderlich
Sind umfangreiche Sanierungsarbeiten am unterkellerten Gebäude
geplant, werden
viele Überlegungen notwendig. Dazu gehört oft die Abdichtung der
Kelleraußenwände,
wegen durchfeuchteter Kellerwände oder weil z.B. eine höherwertige
Nutzung des Kellers (in Wohnraum, Gästezimmer o. ä.) vorgesehen ist. Da
eine Erneuerung oder nachträgliche Herstellung einer
Kelleraußenwandabdichtung mit dem Freilegen der Kellerwände einher geht,
ist es zu empfehlen in Vorbereitung dieser Arbeiten die Ursache der
Nässe im Keller gründlich zu erforschen. In diesem Zusammenhang kann
auch der evtl. Einbau einer s .g. Drainage sinnvoll sein.
Die Planung, Bemessung und Ausführung der Dränung zum Schutz baulicher
Anlagen ist in der DIN 4095 geregelt.
In diesem Zusammenhang ist sehr zu empfehlen, nicht auf laienhafte
Ratschläge zu hören, sondern sich fachlichen Rat einzuholen. Es können
nämlich auch Fehler gemacht werden. Denn Nicht in jedem Fall ist der
nachträgliche Einbau einer Drainage aber sinnvoll. Sie kann sich sogar
nachteilig auf bestehende Gebäude bis hin zu statischen Problemen
auswirken.
Die Aufgabe der Dränung ist es, die Außenwandabdichtung vor allem mit
der Fuge „Kellerboden -aufgehende -wand“ vor Stau- und Sickerwasser in
schwach durchlässigen Böden (Erdreich) zu schützen bzw. das Stau- und
Sickerwasser von der Kellerwand abzuhalten.
Als Faustregel kann man sagen, dass eine Dränage bei stark (wasser-)
durchlässigen Böden sowie bei vorhandenem Grundwasser nicht erforderlich
bzw. nicht sinnvoll ist.
Bei dichtem Boden wie Lehm und Erdreich ist sie dagegen sehr sinnvoll.
Um sicher zu gehen, ob eine Dränage sinnvoll ist bzw. die Ursache von
Durchfeuchtungen mittels Dränung beseitigt werden können, ist ein
Baugrundgutachten mit hydrologischen Untersuchungen durchzuführen.
Entsprechende Fachleute die den Baugrund untersuchen, findet man u. a.
in den Gelben Seiten oder sind bei der Industrie- und Handelskammer zu
erfragen.
Falls eine Drainage sich als sinnvoll erweist, ist es natürlich
unumgänglich zu klären, was mit dem anfallenden bzw. vom Dränsystem
aufgenommenen Wasser passieren soll:
Gibt es Möglichkeiten der Versickerung auf dem eigenen Grundstück
(Sickerschächte u. ä.) oder darf das Wasser in die öffentliche
Kanalisation eingeleitet werden?
Dies ist mit dem örtlichen Bauamt zu klären.
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