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Informationen zum Thema Bauen und Modernisieren


Wann ist eine nachträgliche Dränage erforderlich

Sind umfangreiche Sanierungsarbeiten am unterkellerten Gebäude geplant, werden
viele Überlegungen notwendig. Dazu gehört oft die Abdichtung der Kelleraußenwände, wegen durchfeuchteter Kellerwände oder weil z.B. eine höherwertige Nutzung des Kellers (in Wohnraum, Gästezimmer o. ä.) vorgesehen ist. Da eine Erneuerung oder nachträgliche Herstellung einer Kelleraußenwandabdichtung mit dem Freilegen der Kellerwände einher geht, ist es zu empfehlen in Vorbereitung dieser Arbeiten die Ursache der Nässe im Keller gründlich zu erforschen. In diesem Zusammenhang kann auch der evtl. Einbau einer s .g. Drainage sinnvoll sein.
Die Planung, Bemessung und Ausführung der Dränung zum Schutz baulicher Anlagen ist in der DIN 4095 geregelt.
In diesem Zusammenhang ist sehr zu empfehlen, nicht auf laienhafte Ratschläge zu hören, sondern sich fachlichen Rat einzuholen. Es können nämlich auch Fehler gemacht werden. Denn Nicht in jedem Fall ist der nachträgliche Einbau einer Drainage aber sinnvoll. Sie kann sich sogar nachteilig auf bestehende Gebäude bis hin zu statischen Problemen auswirken.
Die Aufgabe der Dränung ist es, die Außenwandabdichtung vor allem mit der Fuge „Kellerboden -aufgehende -wand“ vor Stau- und Sickerwasser in schwach durchlässigen Böden (Erdreich) zu schützen bzw. das Stau- und Sickerwasser von der Kellerwand abzuhalten.
Als Faustregel kann man sagen, dass eine Dränage bei stark (wasser-) durchlässigen Böden sowie bei vorhandenem Grundwasser nicht erforderlich bzw. nicht sinnvoll ist.
Bei dichtem Boden wie Lehm und Erdreich ist sie dagegen sehr sinnvoll.
Um sicher zu gehen, ob eine Dränage sinnvoll ist bzw. die Ursache von Durchfeuchtungen mittels Dränung beseitigt werden können, ist ein Baugrundgutachten mit hydrologischen Untersuchungen durchzuführen. Entsprechende Fachleute die den Baugrund untersuchen, findet man u. a. in den Gelben Seiten oder sind bei der Industrie- und Handelskammer zu erfragen.
Falls eine Drainage sich als sinnvoll erweist, ist es natürlich unumgänglich zu klären, was mit dem anfallenden bzw. vom Dränsystem aufgenommenen Wasser passieren soll:
Gibt es Möglichkeiten der Versickerung auf dem eigenen Grundstück (Sickerschächte u. ä.) oder darf das Wasser in die öffentliche Kanalisation eingeleitet werden?
Dies ist mit dem örtlichen Bauamt zu klären.

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