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 Pflege und Wartung von Dächern
Dachdeckungen und Dachabdichtungen müssen in gewissen Zeitabständen
überprüft werden.
Kontrollen sind zur regelmäßigen Überprüfung der Dachflächen
erforderlich um Folgeschäden, wie z.B. Durchfeuchtung von Dämmstoffen
infolge von Leckagen, zu vermeiden. Je früher man Schäden entdeckt, um
so geringer ist der erforderliche Aufwand für die Beseitigung.
Besonders nach Unwettern sollte das Dach kontrolliert werden. Z. B.
treten Versicherungen regelmäßig erst ab einer Windstärke 8 für
Sturmschäden ein. Unterhalb dieser Grenze können aber auch schon Schäden
durch starke Winde entstehen. Sollten Veränderungen am Dach durch eine
Betrachtung festgestellt werden oder Zweifel daran bestehen, dann sollte
der Rat eines Fachmanns eingeholt werden.
Das Dach mit allem Zubehör (Entwässerungen usw.) ist Bestandteil der
Gebäudeaußenhülle und unterliegt direkt sämtlichen Umwelteinflüssen auch
unter normaler Witterung. Demzufolge können Schäden am Dach schneller
auftreten, als bei geschützten Bauteilen (z.B. Fassaden unterhalb von
Dachüberständen).
Entsprechend den Fachregeln des Dachdeckerhandwerkes muss eine Pflege
und Wartung des Daches erfolgen. Vergleichen kann man dies auch mit
Inspektionen nach Herstellervorschrift beim Auto.
Eine regelmäßige Wartung und Pflege des Daches kann auch Streitigkeiten
bei eventuellen Verjährungsansprüchen vermeiden.
Inspektions- und Wartungsvertrag
Es empfiehlt sich der Abschluss eines Inspektions- und/oder
Wartungsvertrages mit einer Fachfirma. Am besten mit der Firma, die das
Dach gedeckt oder abgedichtet bzw. neu wieder hergestellt oder Instand
gesetzt hat. Dies wäre von Vorteil vor allem im Zeitraum der
Verjährungsfrist für Mängelansprüche (4 Jahre nach VOB/B, 5 Jahre nach
BGB oder Frist nach Vereinbarung).
Eine Inspektion hat eine sach- und fachgerechte Überprüfung der
vertraglich festgelegten Bauteilfläche (z. B. nur das Steildach des
Hauptgebäudes ohne des Flachdaches, des Anbaus oder beides zusammen, je
nach individuellen Bedürfnissen/Situationen) zum Inhalt. Dabei wird der
Ist-Zustand insbesondere die Funktionstauglichkeit festgestellt. Dies
bezieht sich auf die freiliegenden bzw. freizugänglichen
Dachbestandteile und auf sichtbare Veränderungen durch äußere
Einwirkungen (s. o.).
Die Wartung dagegen beinhaltet die Aufrechterhaltung der
Funktionsfähigkeit von Systemteilen, Einbauteilen und Elementen, wie
z.B. Dachentwässerungen, Lüftungen, Dachdurchdringungen, Abdeckungen,
Einfassungen, Anschlüsse an aufgehende Bauteile (Schornstein, Attika.).
Die Wartung schließt die Beseitigung von Schmutzablagerungen, Laub,
Grünbewuchs, Moos u. ä. die die Funktionen beeinträchtigen mit ein.
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