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 Brandschutz: Begriffe, Werte und Größen
Gerade beim Ausbau von Heizungsräumen und Dachgeschossen ist es
wichtig, einen ausreichenden Brandschutz zu haben. Der Brandschutz ist
auf Landesebene geregelt. Die Normengebung orientiert sich an einer
Klassifzierung des Brandverhaltens. Sie beschreibt, wie Geräte
(Heizungen), Räume und Baukonstruktionen (Dachstuhl) gesichert sein
müssen und welche Materialien dabei verwendet werden dürfen.
Unterschieden wird dabei in Brandstoff- und Feuerwiderstandsklassen.
Brandstoffklassen:
- A1 nicht brennbar
- A2 nicht brennbar, das Material enthält aber geringe Mengen an
brennbaren Stoffen
- B1 schwer entflammbar
- B2 normal entflammbar
- B3 leicht entflammbar
Feuerwiderstandsklassen:
- F30 - F60: feuerhemmend, Konstruktion widersteht dem Feuer 30 bis
60 Minuten
- F90 - F120: feuerbeständig, Konstruktion widersteht dem Feuer 90
bis 120 Minuten
- F180: hochfeuerbeständig, Konstruktion widersteht dem Feuer 180
Minuten
- Dämmplatten sollten aus der Brandstoffklasse A1, A2 oder B1 sein.
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