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 Signalgebung bei Alarmanlagen
Bei der Signalgebung wird zwischen lokalen Signalen und Fernsignalen
unterschieden.
Als lokale Signalgeber gibt es akustische Signalgeber, die jedoch nur
eine kurze Zeit schrill läuten dürfen. Optische Signalgeber sind
Rund-, Dreh- oder Blitzleuchten. Sie dürfen im Ernstfall lange und
andauernd Zeichen geben, werden aber von Passanten oder Nachbarn nicht
immer ernst genommen.
Bei der Anbringung von lokalen Signalgebern ist wichtig, dass diese
hoch oben am Gebäude angebracht werden, a) damit sie überall gesehen
werden, b) damit sie nicht so leicht demontiert werden können.
Fernsignalgeber, auch "stille" Signalgeber genannt, sind
unauffälliger. Sie sind an das Alarmsystem gekoppelt und informieren
per Telefon, Funk oder Computer-Technologie einen Sicherheitsdienst,
Nachbarn oder andere von ihnen gewählte Personen und Einrichtungen.
Dabei werden die Empfänger des Alarms unter Umständen mit
detaillierter Meldung des Vorfalls informiert.
Wer weitere Sicherungsmaßnahmen wünscht, kann sich an örtliche
Sicherheitsdienste wenden. Sie handeln nicht nur, wenn Alarm ausgelöst
wird, sondern übernehmen - je nach Vertrag - auch Kontrollgänge oder
Extraservice, wenn Sie in Urlaub fahren.
Schmuck- und Pelzgeschäfte sowie Personen mit einem hohen
Bekanntheitsgrad erhalten einen direkten Anschluss zur Polizei.
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